Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Jörg Niethammer / Sven Supper

Bestellung über Telefon (Voicebox)

Um die Abläufe in der Praxis zu optimieren und auch um die notwendige medizinische Überprüfung der Verordnungen zu gewährleisten, bitten wir Sie Formularwünsche (Rezepte, Überweisunge, etc.) rechtzeitig auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen. Sie können die Verordnung dann am darauffolgenden Werktag ab 14 Uhr abholen.

Bitte geben Sie insbesondere bei Wiederholungsrezepten sowohl von Medikamenten aber insbesondere auch von Heilmitteln (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) frühzeitig Bescheid.

Hinweis: Eine nachträgliche Ausstellung von Rezepten für Medikamente, die Sie eigenständig in der Apotheke holen, ist nur in Sonderfällen möglich. Hierbei bitten wir aber um vorherige Absprache. Eine Gewährleistung einer nachträglichen Rezeptierung für jegliches Medikament kann nicht erfolgen.

Das E-Rezept ist da!

 

 

Es wird ausschließlich digital erstellt und unterschrieben und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte oder mit dem Smartphone (eRezept-App) in Apotheken eingelöst werden. Mit der eRezept-App der gematik erhalten Patientinnen und Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu Rezeptdaten.

Das elektronische Rezept wird im ersten Schritt für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbindlich.
Ausnahmen: Betäubungsmittelrezepte, Medizinprodukte und gesetzliche geregelte Ausnahmen zum Beispiel bei direkter Zuweisung von Verordnungen wie Zytostatika.

Ausführliche Informationen finden Sie hier

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