Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. Jochen Steinmacher, Gemeindeplatz 2, 89077 Ulm

 
Liebe Patienten,
Ab 1.1.2008 trat für alle Ärzte der neue Abrechnungsvertrag EBM 2008 in Kraft. Hieraus ergibt sich, daß für alle Rezepte, Verordnungen etc. einmal im Quartal ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient stattfinden muß. Es ist also notwendig, daß Ihr Kind zum Besuch in die Praxis mitgebracht wird und ein Arzttermin stattfindet. Das alleinige Ausstellen von Rezepten ist nicht mehr möglich.
Dies ist eine Entscheidung von Politik und Krankenkassen, auf die wir keinen Einfluß haben.

 

Sicher haben auch Sie schon über die Medien über die „Gesundheitsreform“ gehört. Einige Änderungen wirken sich direkt auf unseren Praxisalltag aus. Hier einige wichtige Dinge, die wir gemeinsam beachten müssen:

   
 
 
 
 
- Ein Rezept oder eine Verordnung darf nur noch ausgestellt werden, wenn ein persönlicher Arzt-Patient-Kontakt stattgefunden hat, also Ihr Kind in unserer Praxis gesehen wurde. Dies gilt für jedes Quartal neu.
 
- Viele Medikamente gelten nun als „Medizinprodukte“ und sind nicht mehr über die gesetzliche Versicherung
  zu verordnen. (z.B. Kochsalzlösung zum Inhalieren).
 
- Die Kosten für Bescheinigungen wie z.B.  Schulbefreiungen oder Atteste werden nicht von der
  gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
 
 
- Ausführliche Entwicklungsuntersuchungen können nur noch im Rahmen der Vorsorgen U2-U10, J1 und J2 durchgeführt werden. Sonstige Untersuchungen ohne direkten Bezug zu einer Erkrankung werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
 
 
 
 
 
 
 
 
Einige ärztliche Leistungen werden überhaupt nicht (mehr) von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zu den so genannten „individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)" zählen z.B. zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Kindergartenuntersuchung, Reiseberatung, Reiseimpfungen, das Ausstellung von Attesten und Gutachten. Diese Leistungen müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.  Wir werden Sie in einem solchen Fall auf die Kosten hinweisen.
 
 
Ebenso nicht von der Krankenkasse übernommen werden unsere Leistungen aus dem Angebot der chinesischen Medizin und Akupunktur. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin in unserer gesonderten Sprechstunde.
 
 

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