Liebe Patienten, liebe Eltern!
Was ist eigentlich eine IGEL ?
IGEL bedeutet Individuelle Gesundheits Eigen Leistung. Gemeint sind ärztliche Leistungen die von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nicht bezahlt werden. Der Arzt kann und darf (per Gesetz) diese Leistungen nicht unentgeltlich erbringen und muss diese nach der Gebührenordnung abrechnen.
Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind u.a.: erweitertes Hörscreening bei Neugeborenen mit seitengetrenntem Hörtest mit EEG. Zur Feststellung ob Hörverarbeitung im Gehirn stattfindet. Mit der normalen Neugeborenen Hörscreening (TOAE) wir nur bis zum Innenohr gemessen. Eignungsuntersuchungen Aufnahme in Sportverein, Tauchtauglichkeit nach GTÜM Vorsorgeuntersuchungen: Zusätzliche jährliche Vorsorgeuntersuchung (Intervall-Check), bis 17 Jahre Neu: U10 für 7-8 Jährige (einige GKK übernehmen die Kosten)
Neu: U11für 9-10 Jährige (einige GKK übernehmen die Kosten) Neu: J2 für 16 -17 Jährige (einige GKK übernehmen die Kosten)
NEU: NO-Messung in der Ausatemluft bei Asthma-Patienten Mit einem speziellen Testgerät kann in der Ausatemluft bei Patienten mit Asthma bronchiale die Entzündungsaktivität in den kleinen Atemwegen gemessen werden. Diese wichtige Zustzinformation kann die Asthmatherapie erheblich verbessern. Ultraschall: Sono Nieren Check
Beratungen: besondere Impfungen etc. zzgl .Impfstoffkosten und Impfgebühr ------------------------------------------------------------------ Reisemedizinische Beratung / Untersuchung Beratung zur Zusammenstellung und Anwendung einer Haus- o. Reiseapotheke
Bescheinigungen mit Untersuchung: Bescheinigung mit Untersuchung z.B. für Kindergarten, Babyschwimmen, Reise- und Kurfähigkeit, Ferienmaßnahme -----------------------------------------------------------------
Atteste für Schule, Kindergarten etc. Bitte denken Sie daran, dass Entschuldigungen für die Schule nach der nordrhein-westfählischen Schulordnung von den Erziehungsberechtigten selbst ausgestellt werden können.
Weitere ärztliche Leistungen, die Sie auf Wunsch erbracht haben möchten, werden wir jeweils nach GOÄ berechnen.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung/Quittung über den berechneten Betrag aus (Ärztliche Leistungen sind Mwst. frei).
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