Vorsorge ist angesagt - auch außerhalb der GKV-Leistungen
PATIENTENINFORMATION ZUR GESUNDHEITSVORSORGE
Liebe Eltern,
für gesetzlich krankenversicherte Kinder gibt es z. Zt. nur Vorsorgeuntersuchungen im ersten Lebensjahr (U1 bis U6), mit 2 Jahren (U7), mit 3 Jahren (U7A), mit 4 Jahren (U8), mit 5 Jahren (U9) und mit 12. bis 14. Jahren (J1).
Die Vorsorgeuntersuchungen U5 - U9 sind Pflichtvorsorgen, sowohl für gesetzlich krankenversichert als auch für privatversicherte. Privatversicherte Kinder haben gemäß den Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ 96) nach dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung.
Ich, als Kinder- und Jugendarzt, halte zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern für unbedingt notwendig, um beim wachsenden Organismus des Kindes behandlungsbedürftige Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Angesichts der derzeitigen Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen nur wenige Kassen diese Vorsorgen. Fragen Sie in meiner Praxis nach, ob Ihre Kasse dazu gehört. Wenn Ihre Krankenkasse nicht dabei ist und Sie trotzdem im Interesse Ihres Kindes die Möglichkeit von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen nutzen möchten, so können Sie diese Leistung in meiner Praxis privat in Anspruch nehmen.
Diese zusätzlichen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen umfassen:
Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem einschließlich Koordination, Sinnesorganen mit Überprüfung der Seh- und Hörfunktion, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen, Urin, Überprüfung des Impfstatus) - einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) über Störungen der Entwicklung, des Sozialverhaltens usw. Wir überprüfen den Impfstatus und beraten Sie, wie Sie Ihr Kind weiter fördern können. Bei den Untersuchungen im 7./8. Lebensjahr und im 10. Lebensjahr steht die Entwicklung der intellektuellen Leistungen in der Schule im Vordergrund. Bei Jugendlichen führen wir auch eine Berufsberatung durch.
Wir empfehlen Ihnen zusätzliche Untersuchungen ab dem 7. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 9. Geburtstag (U 10), ab dem 9. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 11. Geburtstag (U 11) und mit 16 bis 18 Jahren (J2).
Folgende Krankenkassen übernehmen die Kosten, ohne dass man in Vorkasse gehen muss: VU10: KKH, Deutsche BKK, BKK Mobil Oil, BKK der Siemens und viele andere BKK´en (in der Praxis zu erfragen welche genau), GEK/BEK (Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung muss abgeschlossen werden), Signal Iduna IKK, AOK Westfalen-Lippe, Techniker und Knappschaft VU11: KKH, Deutsche BKK, BKK Mobil Oil, BKK der Siemens und viele andere BKK´en (in der Praxis zu erfragen welche genau), GEK/BEK (Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung muss abgeschlossen werden), AOK Westfalen-Lippe, Techniker und Knappschaft J2: GEK/BEK (Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung muss abgeschlossen werden), BKK Mobil Oil, BKK der Siemens und Techniker Ansonsten belaufen sich die Kosten nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Steigerungssatz 1,4 bzw. 1,1 bei der Untersuchung mit 7 bis 8 Jahren (26, 856) auf 50€, mit 9 bis 10 Jahren (26, 856) auf 50€ und bei den Jugendlichen (1, 7, 250, 800, 856, 1217, 1403, 3511, 3550, 3562H1) auf 96,45€.
Bitte überlegen Sie, ob Ihnen die Gesundheit Ihres Kindes einen solchen Betrag wert ist.
Bitte frage Sie Ihre Krankenkasse, ob sie sich ihrer Verantwortung für zusätzliche Präventionsleistungen bei Kindern ebenfalls stellt und die Kosten dafür übernimmt, wenn sie nicht oben aufgeführt ist.
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