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Seit Januar 2010 bietet die BEK ihren Versicherten im Rahmen eines Vertrages neue Leistungen an. Alle Kinder, die diesem Vertrag beitreten, haben einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen.
Säuglinge können auf Kosten der BEK gegen Rotaviren geimpft werden. Die Vorsorge U7a erfolgt in erweitertem Umfang und Schulkinder können an den neuen Vorsorgen U10 und U11 teilnehmen. Für ältere Jugendliche besteht die Möglichkeit zu einer zweiten Jugendgesundheitsuntersuchung.
Darüber hinaus kann eine Verordnung für autogenes Training, Sonderturnen oder Ernährungsberatung bei Bedarf erfolgen.
Hierzu muss der Versicherte sich verpflichten, ärztliche Therapien und Überweisungen von einem Kinder- und Jugendarzt seines Vertrauens durchführen zu lassen. Ein Arztwechsel ist - wenn gewünscht - möglich.
Gerne erläutern wir Ihnen bei Ihrem nächsten Praxisbesuch alles Weitere. Sprechen Sie uns an.
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